Wir wollen Kinder und Jugendliche, die in unserem Verein Sport betreiben, schützen. Der SV 1930 Rosellen e.V. stellt sich daher dem Thema „Prävention und Intervention sexualisierter Gewalt im Sport“. Um aktiven Kinder- und Jugendschutz zu gewährleisten, haben Vorstand und die Abteilungsleitungen folgenden Handlungsleitfaden aufgestellt:

 

  1. Wir, der Vorstand und die Abteilungsleitungen, sind uns unserer Verantwortung bewusst. Der 1. Vorsitzende beziehungsweise sein Vertreter ist über jeden konkreten Verdachtsfall im Verein unmittelbar in Kenntnis zu setzen.
  2. Die jeweiligen Abteilungsleitungen, Trainerinnen, Trainer, Übungsleiterinnen und Übungsleiter, Gruppenhelferinnen und Gruppenhelfer nehmen die Verantwortung in ihrem eigenen Aufgabenbereichen wahr und werden tätig, wenn ihnen ein Sachverhalt sexualisierter Gewalt bekannt wird.
  3. Alle Vorstandsmitglieder, Abteilungsleitungen, Trainerinnen, Trainer, Übungsleiterinnen und Übungsleiter, Gruppenhelferinnen und Gruppenhelfer dokumentieren mit der Unterzeichnung des anliegenden Ehrenkodex, dass sie die Arbeit in unserem Verein unter Einhaltung von ethischen und moralischen Gesichtspunkten gestalten. Die Rücksendung an die Geschäftsstelle wird als Zeichen der Solidarität in unserem Verein gewertet und ist verbindlich.
  4. Alle Abteilungsleitungen, Trainerinnen, Trainer, Übungsleiterinnen und Übungsleiter, Gruppenhelferinnen und Gruppenhelfer sowie vom Verein beschäftigte Platzwartinnen, Platzwarte, Hausmeisterinnen und Hausmeister müssen in einem 5-jährigen Rhythmus ein "erweitertes Führungszeugnis" gem. § 30a Bundeszentralregistergesetz (BZRG) vorlegen.
  5. Die vertrauliche Dokumentation der Vorlage erfolgt durch den Geschäftsführer des Vereins. Informationen zur Beantragung und eine entsprechende Bescheinigung zur Vorlage bei der Meldebehörde halten die Abteilungsleitungen und die Geschäftsstelle bereit.
  6. Der unter Punkt 3 aufgeführte Personenkreis unterzeichnet soweit kein erweitertes Führungszeugnis vorliegt, eine Erklärung, dass zur Zeit keine strafrechtlichen Ermittlungsverfahren in Sachen sexualisierter Gewalt gegen sie anhängig sind beziehungsweise sie umgehend Mitteilung machen, wenn ein solches Strafverfahren eingeleitet wurde.
  7. Frau Birgit Wendt (E-Mail Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein., Telefon 02137-931478), und Herr Erich Czok (E-Mail Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein., Telefon 0178-6840640) stehen als Ansprechpartnerin/Ansprechpartner in Sachen sexualisierte Gewalt im Sport dem Verein und seinen Mitgliedern zur Verfügung. Sie sind entsprechend fortgebildet und unterstehen in dieser Thematik unmittelbar dem Vorstand. Im Verdachtsfalle oder bei Unsicherheiten sind sie zu kontaktieren.
  8. Der Kontakt zur Fachberatungsstelle (Frau Irmgard Röckert, Kinder- und Jugendschutzbeauftragte Stadt Neuss, Tel.: 02131-905190, E-Mail Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein.) ist hergestellt. Für Nachfragen steht die Fachstelle allen – auch Eltern – zur Verfügung.
  9. Die Fachstelle ist bei konkreten Vorfällen – vordringlich über die unter Punkt 7. genannten Ansprechpartner des Vereins – einzubeziehen.
  10. Der Verein wird mit einer Arbeitsgruppe, bestehend aus Vertretungen aller Bereiche des Vereines, Regeln zum gegenseitigen Umgang erarbeiten, diese bekanntgeben und erörtern.
  11. Wir stellen für alle Vorstandsmitglieder, Abteilungsleitungen, Trainerinnen, Trainer, Übungsleiterinnen und Übungsleiter, Gruppenhelferinnen und Gruppenhelfer Fortbildungsangebote in Kooperation mit dem Landessportbund NRW e. V. im Projekt "Schweigen schützt die Falschen! - Prävention und Intervention sexualisierter Gewalt im Sport" sicher.
  12. Alle Vorstandsmitglieder, Abteilungsleitungen, Trainerinnen, Trainer, Übungsleiterinnen und Übungsleiter, Gruppenhelferinnen und Gruppenhelfer bewahren Ruhe, wenn wir von einem Verdachtsfalle Kenntnis erhalten. Wir wissen, dass jede Form von „wildem Aktionismus“ den Betroffenen schadet.
  13. Wir schenken den Ausführungen von Kindern und Jugendlichen Glauben, spielen nichts herunter, geben keine Versprechungen ab und erläutern, dass wir uns zunächst selbst Hilfe holen müssen.
  14. Wir schauen auf unsere eigenen Gefühle und achten auf unsere eigenen Grenzen.
  15. Informationen beziehungsweise Feststellungen sind jeweils von dem Adressaten zu dokumentieren (Zeitpunkt der Feststellung/Information, deren Inhalt ohne eigene Wertung, wer hat wen wann informiert, persönlicher Eindruck).
  16. Maßnahmen sind altersgemäß mit den Betroffenen oder ihren gesetzlichen Vertretern abzusprechen, insbesondere, wenn uns diese selbst informiert haben.
  17. Eine Ansprache des "Verdächtigen" erfolgt ausschließlich über den Vorstand. Die Verbreitung unwahrer Tatsachenbehauptungen kann den Straftatbestand der üblen Nachrede (§ 186 STGB) erfüllen und zivilrechtliche Schadensersatzansprüche des Verdächtigen begründen.
  18. Die Einschaltung der Strafverfolgungsbehörden sollte nur nach Absprache mit dem Vorstand erfolgen beziehungsweise obliegt den gesetzlichen Vertretern der Betroffenen.
  19. Täter und Täterinnen müssen in unserem Verein mit einem konsequenten Vorgehen rechnen. Wir dulden keine Form der sexualisierten Gewalt in unserem Verein!
  20. Eine erforderliche Information der betroffenen Erziehungsberechtigten erfolgt erst nach Absprache mit den Ansprechpartnern (siehe Punkt 7) unseres Vereines. Es ist dabei zu gewährleisten, dass die Eltern nicht selbst in den Sachverhalt involviert sind.
  21. Informationen an die Medien erfolgen ausschließlich über den Vorstand unter Wahrung der Persönlichkeitsrechte der Betroffenen und der Verdächtigen.

Dieser Handlungsleitfaden wurde erarbeitet, um aktiven Kinder- und Jugendschutz in unserem Verein zu gewährleisten und unsere Handlungskompetenzen sicherzustellen. Denn effektive Prävention kann nur stattfinden, wenn alle Beteiligten im System mit dem Thema vertraut sind, Vorgehensweisen abgesprochen und ein respektvoller Umgang mit den Beteiligten sichergestellt werden.

Wir danken für Ihre/Eure Unterstützung!

Der Vorstand und die Abteilungsleitungen des SV 1930 Rosellen e.V.